Mit der Übergabe der FOTOBOX FotoToGo geht die Gefahr auf den Mieter über und die AGB treten in Kraft.
1. Gültigkeit
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Auftragsvertrages mit FotoToGo eine Marke von ALL4web InternetSolutions.
Änderungen oder Abweichungen gelten nur, soweit diese von FotoToGo ausdrücklich bestätigt worden sind und schriftlich vorliegen. Sollten in den Geschäftsbedingungen unwirksame Regelungen enthalten sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
Der Vertrag kommt bei einer zweiseitigen, schriftlichen Willensübereinstimmung zustande, es bedarf keiner Unterzeichnung des Angebotes.
2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist entweder bei Rückgabe in bar oder innerhalb von 7 Werktagen nach Vertragserfüllung, sofern nicht anders vereinbart, zu leisten und sind auf folgendes Konto zu überweisen:
Raiffeisenbank Feldbach-Gleichenberg
Kontoinhaber: ALL4web InternetSolutions
IBAN: AT42 3849 7000 0005 4627
Verwendungszweck: Rechnungsnummer
Unsere Preise sind Pauschalpreise und gelten für den Veranstaltungszeitraum an dem das Gerät in Verwendung war inklusiver Anlieferung bzw. Abholung innerhalb von 100 Kilometer.
3. Widerrufsrecht und Rechtsfolgen
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, kann FotoToGo Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten eines anderweitigen Veranstaltungsauftrags, Stornokosten fordern. Sie haben die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Stornierungskosten:
- bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstag 80% des Gesamtpreises
- bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstag 90% des Gesamtpreises
und danach 100% des Gesamtpreises.
Der Widerruf ist per Email schriftlich zu tätigen. eMail: office(at)fototogo.at
4. Haftung, Schadenersatz bei Schäden und Diebstahl
- Für Schäden bzw. Diebstahl des Eigentums von FotoToGo werden diese zur Gänze in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet auch für Schäden welche durch Dritte verursacht wurden.
- Für den Fall, dass FotoToGo durch höhere Gewalt (z.B. Unfall, Transportschaden, Wetterbedingungen) verhindert ist seine Leistungen nachzugehen, sind wir ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bem&uum;ht, entsprechenden Ersatz zu stellen. Unter diesen Voraussetzungen entfallen alle Anspr&uumL;che aus diesem Vertrag. Schadenersatz durch den Vermieter wird in diesem Falle nicht geleistet.
- Für den Fall, dass es während der Veranstaltung zu technischen Störungen kommt, haftet FotoToGo nur für grob fahrlässiges Verschulden. Sollte es im Falle einer groben Fahrlässigkeit nicht mehr möglich sein, unsere Leistungen ordnungsgemäß fortzuführen, wird der Mieter für die Ausfallszeit eine Minderung des Rechnungsbetrages im Verhältnis zum Gesamtpreis erhalten.
- FotoToGo haftet nicht, wenn aufgrund einer Platzänderung der Fotobox diese dann nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert. Das Verschieben der Fotobox ist ausschließlich durch einen Mitarbeiter von FotoToGo möglich.
5. Verwendung der Fotos und deren Missbrauch
- Der Mieter stimmt zu, dass alle Fotos die mit der „Fotobox FotoToGo“ gemacht wurden, zu Zwecken der Vermarktung von FotoToGo verwendet werden d&uum;rfen, sie dürfen sowohl gedruckt als auch online verwendet werden. Es wird jedoch kein Foto verwenden, von deren Veröffentlichung man annimmt, dass sie sich für die Person/ Personen auf den Fotos nachteilig auswirken könnten. Falls ein Foto von Ihnen verwendet wurde und Sie das nicht möchten, wird dieses umgehend gelöscht.
- FotoToGo haftet in keiner Form för Missbrauch von Fotos mit den abgebildeten Personen
- Bilder mit Gewaltverherrlichung, Jugendgefährdung oder Diskriminierung jeglicher Art sind verboten
6. Aufbau am Tag der Veranstaltung
Für den Aufbau der Fotobox muss der Mieter eine Fläche von mindestens 2 x 3 m sowie eine Stromversorgung zur Verfügung stellen. Der Mieter hat für den rechtzeitigen Zugang zur Location Sorge zu tragen, ansonsten kann ein zeitiger Aufbau/ Abbau nicht gewährleistet werden.
Eine Lieferung innerhalb von 100 km im Umkreis von Feldbach ist im Paketpreis inbegriffen, danach wird Kilometergeld verrechnet.
7. Pflichten des Mieters
Bei einer Abholung muss vom Mieter ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. Es wird eine Kopie des Ausweises angefertigt. welche zur Aufbewahrung dieser Kopie der Mieter zustimmt. Der Mieter ist verpflichtet, den Gegenstand möglichst schonend zu gebrauchen, eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.
Die Fotobox muss spätestens am ersten Werktag nach der Veranstaltung, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, an folgende Adresse zurückgebracht werden:
FotoToGo
ALL4web InternetSolutions, Strohmaier-Krajnz OG
8330 Feldbach, Raabau 1
8. Sonstiges
FotoToGo stellt die digitalen Bilder die mit der Fotobox bei der Veranstaltung gemacht wurden schnellstmöglich in einer Onlinegalerie dem Kunden zur Verfügung und dieser bekommt zusätzlich die Originaldateien per Datentransfer oder auf USB-Stick zur Verfügung gestellt.
9. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht, als Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, das Bezirksgericht Feldbach vereinbart.
Stand: Juli 2022